Die Abgeordnete:
Politik darf so wichtiges Forschungsfeld
wie Gendermedizin nicht ignorieren

Interview
23.03.2020
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„Für uns ist es ein zentrales Anliegen, dass die Erkenntnisse der Gendermedizin im Gesundheitssystem und bei den Ärztinnen und Ärzten ankommt.“ So die FDP-Bundestagsabgeordnete Katrin Helling-Plahr. Sie und andere Abgeordnete der FDP-Fraktion des Bundestages hatten im Januar eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zur Geschlechtsspezifischen Medizin gestellt (Drucksache 16769 vom 24.01.20). Wir sprachen mit der Fachanwältin für Medizinrecht Katrin Helling-Plahr, seit 2017 Mitglied des Bundestages.

Gab es einen bestimmten Anlass für Ihre Fraktion, die Kleine Anfrage zur geschlechtsspezifischen Medizin zu stellen?

Helling-Plahr: In den vergangenen Jahren wurde dem Thema in der Forschung eine immer größere Bedeutung beigemessen. Beispielsweise gibt es nun Studien zur unterschiedlichen Wirkung von ACE-Hemmern oder Betablockern auf Männer und Frauen oder zur Sterberate nach Herzinfarkten, die ganz eindeutig zu Ergebnissen kommen, die auf geschlechtsspezifische Unterschiede hinweisen.

Diese Studien kamen aber aus den USA, Großbritannien oder Australien – Deutschland spielte dabei leider eine untergeordnete Rolle. Der Forschungsstandort Deutschland darf ein für die Patientensicherheit nach jetzigen Erkenntnissen derart wichtiges Forschungsfeld nicht ignorieren. Die Politik im Übrigen auch nicht.

Es ist daher erfreulich, dass die Bundesregierung – das folgt aus der Antwort auf unsere Anfrage – das nun auch erkannt hat. Für uns ist es ein zentrales Anliegen, dass das Wissen um geschlechtsspezifische Unterschiede bei den Ärztinnen und Ärzten ankommt. Denn diese müssen letztendlich Diagnosen stellen und über die medizinische Behandlung entscheiden.

Das geht am besten über die Approbationsordnung, wobei das keine rein fakultative Zielvorgabe sein kann, sondern fest verankert werden muss. Der „Masterplan Medizinstudium 2020“ sieht laut Bundesregierung nun vor, dass der Nationale Kompetenzorientierte Lernzielkatalog Medizin (NKLM), der geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt, verbindlicher Bestandteil der Approbationsordnung wird. Das ist aus unserer Sicht ein sehr wichtiger Schritt.


Das BMG hat im vergangenen September Modul 2 zum Förderschwerpunkt „Geschlechtsspezifische Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung“ ausgeschrieben. Ist das aus Ihrer Sicht der richtige Weg, um Fortschritte bei der Implementierung geschlechtersensibler Gesundheitsversorgung zu erreichen?

Helling-Plahr: Steigende Investitionen in die Forschung zur geschlechtsspezifischen Medizin sind absolut notwendig, denn wie ich eingangs erwähnte, spielt Deutschland hier nicht in der ersten Liga.

Der Förderschwerpunkt des BMG, den Sie ansprechen, weist für die Jahre ab 2020 ein Volumen von insgesamt 3,6 Mio. Euro aus. Das gesonderte Gutachten des BMG zur Geschlechtersensibilität in Curricula umfasst für die Jahre 2019 und 2020 ein Auftragsvolumen von 99.611 Euro (netto). Für das vom BMBF etablierte Handlungsfeld „Frauen und Männer: Forschen für differenzierte Prävention und Versorgung“ sind die bereitgestellten Mittel zwischen 2017 und 2019 auf knapp 3,2 Millionen Euro mehr als verfünffacht worden.

Das will ich gar nicht schlechtreden, und eine Steigerung der bereitgestellten Mittel begrüße ich ausdrücklich.

Allerdings gehört zur Wahrheit auch, dass das BMG für Studien zu psychologischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs – die es bereits gibt – rund fünf Millionen Euro eingeplant hat. Die wären in der Forschung zur geschlechtsspezifischen Medizin deutlich nötiger.


Bedarf es nicht sehr grundsätzlicher Veränderungen in der Gesundheitslandschaft, wenn eine geschlechtersensible Medizin praktisch greifen soll? Im Moment wird intensiv über die Finanzierbarkeit einer guten Medizin diskutiert – mit ganz praktisch zu klärenden offenen Fragen wie – welche Krankenhäuser sind rentabel, inwieweit ist eine gute Versorgung in der Fläche überhaupt möglich, wie bleibt der Arztberuf attraktiv und – in diesem Zusammenhang – wie stellt man sich den Fragen nach einer guten Work-Life-Balance der jungen Ärztegeneration, die nicht nur von Ärztinnen, sondern auch von ihren männlichen Kollegen zunehmend eingefordert wird?
In diesen Zusammenhängen höre ich oft das Argument (von Kostenträgern), geschlechtsspezifische Medizin sei angesichts solcher Probleme ein Luxusthema...?


Helling-Plahr: Ich bin der Meinung, dass man die genannten Themen und die geschlechtsspezifische Medizin nicht gegeneinander ausspielen darf. Selbstverständlich, und da sind wir auch für Diskussionen offen, weist unser Gesundheitssystem zahlreiche Bereiche auf, die einer Reform bedürfen. Ich halte aber nichts von „Whataboutism“.

Wie eingangs erwähnt, sind die Auswirkungen, die das Geschlecht unter anderem auf die Wirksamkeit und Sicherheit medikamentöser Therapien hat, in internationalen Studien zutage getreten. Es geht also um nicht weniger, als die Sicherstellung der Patientensicherheit für Frauen. Für mich ist das kein „Luxusthema“, sondern ein elementarer Pfeiler des Vertrauens in unser Gesundheitssystem.


Sie sind Fachanwältin für Medizinrecht – ein Ressort, in dem die Frage nach der Qualität in der medizinischen Versorgung sicher eine wichtige Rolle spielt. In unseren Expertendiskussionen ist es unbestritten, dass eine geschlechtersensible Gesundheitsversorgung – auf der Grundlage vorliegender Erkenntnisse – auch eine Frage der Qualität ist ... Teilen Sie diese Meinung?

Helling-Plahr: Natürlich. Qualität bedeutet für mich auch, dass eine medizinische Behandlung an den individuellen Bedürfnissen der Patienten orientiert ist. Dass sich diese Bedürfnisse auch aufgrund des Geschlechts unterscheiden können, ist nunmehr eindeutig. Folglich ist die geschlechtsspezifische Medizin etwas, das zur Qualität in unserem Gesundheitswesen beiträgt.


Zu den Forderungen, die unser Netzwerk und Verein nicht zuletzt auf unserer deutsch-österreichischen Expert/innentagung im Oktober vergangenen Jahres aufgestellt haben, gehört auch die dringliche (und leider beileibe nicht neue) Forderung, die Entwicklung von Medikamenten auf Nutzergruppen abzustimmen. Was die Zielgruppen Männer und Frauen betrifft, wird dies von der Pharmaindustrie zwar immer wieder behauptet, in der Realität schlägt sich das allerdings nicht nieder – s. Leitlinien zu Medikation oder auch Infos auf den Beipackzetteln. Hier sehen Sie auch Nachholbedarf. Wie sollte das gehen? Strenge gesetzliche Vorgaben für die Pharmahersteller, Freiwilligkeit ..?

Helling-Plahr: Wenn es zum Beispiel um die Medikation mit bestimmten Präparaten geht, finden wir uns im deutschen Arzneimittelgesetz wieder. Dort ist geregelt, dass die für eine ordnungsgemäße Anwendung erforderlichen Anleitungen zu unter anderem Dosierung, Art und Häufigkeit sowie mögliche Nebenwirkungen der Anwendung in der Packungsbeilage aufgeführt sein müssen.

Hier wären zum Beispiel entsprechende Klarstellungen denkbar, die zu einer genaueren Ausdifferenzierung zwischen Männern und Frauen verpflichten. Im Übrigen wird auch hier dem Arzt oder Apotheker eine besondere Stellung bei der Beratung im Einzelfall zugewiesen. Vor diesem Hintergrund ist die Vermittlung des Wissens über geschlechtsspezifische Unterschiede an Mediziner, die ich eingangs erwähnte, umso wichtiger.

Das Gespräch führte Annegret Hofmann
(Dieses Gespräch fand vor Ausbruch der Corona-Virus-Krise in Deutschland statt.)

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