In Betriebsvereinbarungen sollten deshalb umfassende Informationen zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz und Hinweise darauf, wie man damit umgeht, nicht fehlen.
anna-fischer-Beiratsfrau Prof. Dr. Sabine Oertelt-Prigione, die seit kurzem Gendermedizin an der Universität Nijmegen lehrt, und Sabine Jenner, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte an der Berliner Charité, haben in Kooperation mit der Hans-Böckler-Stiftung 120 betriebliche Vereinbarungen aus dem öffentlichen Dienst, der Industrie und dem Dienstleistungssektor ausgewertet – Teil des Watch-Protect-Prevent-Projekts an der Charité.
Dazu Sabine Oertelt-Prigione: „Wichtig ist es, dass im Unternehmen klare Verhaltenskodizes gibt, dass Betroffene einen Ansprechpartner nicht erst lange suchen müssen, dass ein transparentes und strukturiertes Beschwerdeverfahren existiert.“
Grafik und weitere Informationen Hans Böckler Stiftung, Böckler Impuls: