BMG hat Förderschwerpunkt zur Geschlechtsspezifik
in der Gesundheitsversorgung auf den Weg gebracht

Artikel
27.01.2019
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Rahmenbekanntmachung zum Förderschwerpunkt „Geschlechtsspezifische Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung“ sowie die Bekanntmachung des ersten Förderaufrufes „Studien zu geschlechtsspezifischen Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung (nicht-interventionelle Studien)“ veröffentlicht.

Damit sollen Forschungsvorhaben gefördert werden, deren Ergebnisse dazu beitragen sollen, geschlechtsbedingte gesundheitliche Ungleichheiten zu reduzieren und die Qualität von Angeboten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung zu verbessern. Der Förderschwerpunkt gliedert sich in drei Module, zu denen in separaten Förderaufrufen Vorhabenbeschreibungen entgegengenommen werden. Diese Förderaufrufe sollen in einem Abstand von ca. 5 Monaten zueinander veröffentlicht werden. Es ist geplant, zu einem späteren Zeitpunkt ein Begleitforschungsvorhaben zu initiieren. Die Rahmenbekanntmachung dient einer übergreifenden Orientierung zum Aufbau des Förderschwerpunkts. Spezifische Angaben zu den Modulen sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen. Die Rahmenbekanntmachung stellt selbst keinen Förderaufruf dar. Es ist folglich nicht möglich, sich mit einer Vorhabenbeschreibung oder einem Antrag auf die Rahmenbekanntmachung für eine Projektförderung zu bewerben. Vorhabenbeschreibungen werden ausschließlich zu den jeweiligen Förderaufrufen entgegengenommen.

Mit der am 19. Dezember 2018 veröffentlichten Bekanntmachung des ersten Förderaufrufs, Modul 1 „Studien zu geschlechtsspezifischen Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung“, sollen nicht-interventionelle Studien gefördert werden, durch die Erkenntnisse über Besonderheiten in der geschlechtsspezifischen Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung gewonnen werden können. Die geförderten Vorhaben sollen das Wissen über notwendige, geschlechtsbezogene Differenzierungen in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung erweitern sowie zu einem besseren Verständnis der Auswirkungen des Geschlechts auf die Gesundheit beitragen. Auch die Entwicklung und Validierung neuer Methoden und Instrumente für eine geschlechtssensible Forschung kann im Rahmen von Projekten in Modul 1 verfolgt werden.

Die Einreichungsfrist des ersten Förderaufrufes läuft bis zum 28. Februar 2019.
 
Links:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/B/Bekanntmachungen/2018-12-21_Rahmenbekanntmachung-geschlechtsspezifische-besonderheiten.pdf
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/B/Bekanntmachungen/2018-12-21_Bekanntmachung_geschlechtsspezifische-besonderheiten-modul-1.pdf

Ansprechpartner: Dr. Tobias Hainz
Telefon: 030/31 00 78 – 5468, 
E-Mail: PT-BMG@vdivde-it.de
Mehr zum Thema