Empfehlungen für schwangere Mitarbeiterinnen vom Royal College of Obstetricians and Gynecologists

Artikel
26.04.2020
Diese Empfehlungen erhielten wir von:
Priv.-Doz. Mag. Dr. Anna M. Dieplinger,
Mag. Kristen Kopp,
Parcelsus Medizinische Privatuniversität Salzburg

Die zitierte Literatur und weitere Informationen finden sich unter:https://www.rcog.org.uk/en/guidelines-research-services/guidelines/coronavirus-pregnancy/covid-19-virus-infection-and-pregnancy/, dl. 23.03.2020

Empfehlungen für schwangere Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen vor der 28. Schwangerschaftswoche.
Falls Sie in der 1. oder 2. Trimenon (< 28 Schwangerschaftswoche) sind und keine Vorerkrankungen haben, dürfen diese mit notwendigen Vorsichtsmaßnahmen weiterhin direkt mit PatientInnen arbeiten - aber “Social Distancing” (entsprechender Abstand) muss praktiziert werden.

Schwangere Pflegepersonal/ Health worker sollten die Pflege von bestätigten COVID-19 PatientInnen und Verdachtsfällen meiden. Wenn dies nicht möglich ist, müssen geeignete Schutzbekleidung, Masken, und Handschuhen (sog. “Personal Protective Equipment”- PPE) verwendet werden und eine Risiko-Begutachtung/Abwägung durchgeführt werden.

Da in manchen Arbeitsbereichen, z.B Operationssäle, pulmonologische Stationen, Intensivstationen, besteht für schwangere Frauen höhere Risiken an dem COVID-19 ausgesetzt zu sein. Es wird empfohlen, dass alle schwangere Mitarbeiterinnen in diesen Bereichen entsprechende Schutzmaterialien (PPEs) tragen sollten.

Empfehlungen für schwangere Mitarbeiterinnen im Gesundheitswesen nach der 28. Schwangerschaftswoche.
Falls Sie im 3. Trimenon (> 28 Schwangerschaftswoche) sind, und/oder an eine Grunderkrankung – z.B. an Herz- oder eine Lungenerkrankung leiden- sollten sie direkten Patientenkontakt meiden. Sie sollten womöglich von zu Hause arbeiten, direkten Kontakt mit Menschen mit Covid-19 Symptome meiden und alle nicht notwendigen sozialen Kontakte maßgeblich reduzieren/meiden.

Wir empfehlen den Arbeitgebern schwangerer Mitarbeiterinnen im 3. Trimon flexibles Arbeiten oder Tätigkeiten in Bereichen ohne direkten Patientenkontakt zu ermöglichen (RCOG, 2020).
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