Es ändert sich was: Frauen in die Vorstände!

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12.12.2022
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Vorstände von Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen und der Kassen(zahn)ärztlichen Bundesvereinigung (KBV und KZBV) müssen künftig mit mindestens einer Frau und einem Mann besetzt sein, wenn der Vorstand aus mehreren Mitgliedern besteht. Das geht aus einem Änderungsantrag der Ampelkoalition für das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz hervor, wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet. Und so sieht es momentan aus: Von 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben 14 einen männlichen Vorstandsvorsitzenden, nur Thüringen und Schleswig-Holstein – und ganz aktuell Brandenburg - haben eine Vorstandsvorsitzende.
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