Gerechtigkeit für Kristina Hänel

Artikel
26.06.2022
Das Urteil des Landgerichts Gießen gegen die Ärztin Kristina Hänel wegen Werbung für Schwangerschaftsabbrüche ist aufgehoben worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt teilte mit, die Entscheidung habe aufgrund der neuen Gesetzeslage – Streichung des Paragraphen 219a durch den Bundestag – keinen Bestand mehr.
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