„Gendermedizin ist unabdingbar
für eine qualitativ hochwertige Versorgung!“

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18.02.2019
– sagt die kürzlich von Gesundheitsminister Jens Spahn neu ernannte Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Prof. Dr. Claudia Schmidtke. Wir sprachen mit ihr.

Im Internet fand ich folgenden Tweet zu Ihrer Ernennung – „Dass sie (Prof. Schmidtke) sich auch mit Gendermedizin beschäftigt hat, ist ein gutes Vorzeichen. Geschlechterunterschiede werden bei Versorgung nicht ausreichend berücksichtigt - oft mit negativen Folgen...“ Den damit verbundenen Erwartungen möchten wir uns gern anschließen: Geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung wird seit längeren gefordert – und ist auch dringend notwendig. Wissenschaftliche Erkenntnisse gibt es dazu inzwischen zunehmend mehr – wenngleich sicher noch nicht genug. Gendermedizin impliziert zielgruppengerechtere Diagnostik und Therapie – mit der Folge von höherer Qualität in der Versorgung und gleichzeitig Einsparung von Mitteln. Nicht zu vergessen, dass sie auch Prävention, Rehabilitation, ja sogar Gesundheitsinformation und ein ganzes Paket bio-psycho-soziokultureller Faktoren im Blick hat. Was kann die Patientenbeauftragte hier bewirken, wo setzt sie an?

Prof. Schmidtke: Auch wenn mich solche positiven Tweets natürlich persönlich sehr freuen, muss ich die Erwartungen an meine Person und das Amt zunächst einmal in die Realität einordnen. Im Gesetz (§ 140h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V) ist zwar vorgesehen, dass sich die Patientenbeauftragte dafür einsetzt, „dass unterschiedliche Lebensbedingungen und Bedürfnisse von Frauen und Männern beachtet und in der medizinischen Versorgung sowie in der Forschung geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden.“ Der gesetzliche Auftrag der Patientenbeauftragten sieht allerdings keine Weisungsbefugnisse vor. Die geschlechterspezifische Versorgung wird also leider nicht über Nacht zum medizinischen Standard, nur weil ich als Gendermedizinerin das Amt der Patientenbeauftragten der Bundesregierung ausübe. Aber ich kann und werde dafür werben, dass das Problembewusstsein für die geschlechterspezifischen Besonderheiten – wie beispielsweise Risikofaktoren, Symptome oder Medikamentenverträglichkeit – perspektivisch im medizinischen Alltag ankommt und dass die Erkenntnisse der Gendermedizin bei Diagnose- und Therapieentscheidungen berücksichtigt werden. Keine Frage: In den vergangenen Jahren hat ein Umdenken stattgefunden, z.B. in der Herzmedizin, aber auch in der politischen Debatte. Mit dem Präventionsgesetz ist es beispielsweise gelungen, gesetzlich zu verankern, dass bei Leistungen der Krankenkassen geschlechtsspezifischen Besonderheiten Rechnung zu tragen ist. Dennoch bedarf es weiterer Forschungsbemühungen, Diskussionen und noch viel Überzeugungsarbeit. Als Patientenbeauftragte setze ich mich dafür ein, dass diese Debatte konstruktiv geführt wird.

Das BMG hat vor wenigen Wochen eine Ausschreibung Geschlechtersensibilität und Geschlechterwissen veröffentlicht. Es sieht so aus, als stünde Geschlechtergesundheit zukünftig nicht nur auf der Agenda des BMBF. Welche Projekte könnten Sie sich vorstellen?

Prof. Schmidtke: Zunächst einmal begrüße ich es sehr, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) einen Förderschwerpunkt „Geschlechterspezifische Besonderheiten in der Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung“ gesetzt hat. Insgesamt werden dafür rund 3,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das ist ein deutliches Signal, dass Gendermedizin auf der politischen Agenda steht. Die Fördermaßnahme gliedert sich dabei in drei Module, in denen nacheinander konkrete Förderaufrufe zu speziellen Themen formuliert werden. Das erste Modul fördert aktuell nicht-interventionelle Studien, die die Besonderheiten und Entwicklungsbedarfe in der geschlechtsspezifischen Gesundheitsversorgung, Prävention und Gesundheitsförderung in den Blick nehmen. Auf Ihre Frage bezogen, formuliere ich es lieber neutral vor der Förderentscheidung: Es ist eine Vielzahl von Projekten vorstellbar.

Das Gesundheitssystem steht vor einer ganzen Reihe von Herausforderungen. Die Versorgung in den Städten und vor allem auf dem Land, fehlende Ärzte und Qualitätsdiskussionen in den Krankenhäusern, dringend notwendige Lösungen bezüglich der Pflege – was sagen Sie denen, die da Geschlechtsspezifik und Gendermedizin als Luxusproblem betrachten?

Prof. Schmidtke: Mit dieser Frage finden wir uns genau in der Debatte wieder, die ich vorhin angesprochen habe. Es ist richtig, dass unser Gesundheitssystem vor vielen Herausforderungen steht. Wir müssen uns klar machen, dass die Gendermedizin eine davon ist. Hier geht es doch nicht um eine gendergerechte Beschilderung der Krankenhausflure, sondern im Kern um die Qualität der ärztlichen Versorgung. Es geht um eine Medizin, die das Geschlecht der Patientinnen und Patienten in den Blick nimmt und berücksichtigt, dass Frauen und Männer bei vielen Erkrankungen unterschiedliche Symptome zeigen und auf Therapien verschieden reagieren können. Als Herzchirurgin denke ich beispielsweise an die atypischen Symptome eines Herzinfarktes, die bei Frauen häufiger vorkommen als bei Männern. Zu berücksichtigende Unterschiede gibt es auch bei der Herztransplantation. Das sind nur zwei Beispiele von vielen, die deutlich machen, dass die geschlechterspezifische Medizin zu einer zielgerichteten und damit besseren Versorgung von Frauen und Männern beitragen kann. Wer das als Luxusproblem abtut, verkennt die Bedeutung der Gendermedizin für eine qualitativ hochwertige Versorgung, die die Patientinnen und Patienten zu Recht erwarten.

Sie selbst waren und sind in einer anspruchsvollen ärztlichen Disziplin – der Herzchirurgie – und in leitenden Positionen tätig. Im Zusammenhang mit der Gendermedizin habe ich im Kontakt mit Expert/innen immer wieder die Erfahrung gemacht, dass Ärztinnen und Wissenschaftlerinnen diesem Thema aufgeschlossener gegenüberstehen, es eher befördern helfen als ihre männlichen Kollegen. Das bestärkt mich darin anzunehmen, dass mehr Ärztinnen in den Führungsgremien und in herausragenden wissenschaftlichen Positionen die geschlechterspezifische Medizin stärker voranbringen können. Was meinen Sie dazu?

Prof. Schmidtke: In dieser Absolutheit kann ich das aus meiner persönlichen Erfahrung heraus nicht sagen. Solange man Gendermedizin mit Frauenförderung in der Medizin verwechselt hat, mag Ihre Einschätzung gestimmt haben. Aber mein persönlicher Eindruck ist, dass viele meiner männlichen Kollegen heute verstanden haben, dass ein geschlechtsbezogener Blick dazu führt, dass sie besser diagnostizieren, behandeln und präventiv tätig werden können. Zum Nutzen von Patientinnen und Patienten. Da sehe ich auch die größte Überschneidung zwischen Gendermedizin und meiner neuen Aufgabe als Patientenbeauftragter der Bundesregierung.

Das Amt des/der Patientenbeauftragten der Bundesregierung wurde vor 15 Jahren eingeführt. Es geht dabei um die Wahrnehmung der Rechte von Patientinnen und Patienten sowie deren umfassende Information und Beratung. In den zurückliegenden Jahren hat sich viel verändert, vor allem auch die Rolle des Patienten ist eine andere geworden. Neue Quellen der Information sind entstanden, die es nicht zuletzt ermöglichen, dass Patienten den Leistungserbringern im Gesundheitssystem informierter, souveräner und gleichberechtigter gegenüber stehen. Was macht das mit dem Amt? Wie stellt man sich dann solchen aktuellen Herausforderungen wie z. B. der Digitalisierung oder der telemedizinischen Versorgung - auch ein wichtiges Thema bezüglich der Geschlechterspezifik – oder der Sprechstunde am Computer?

Prof. Schmidtke: In der täglichen Arbeit bietet die Digitalisierung heute dem Amt der Patientenbeauftragten sehr viel mehr Möglichkeiten, als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen und die Patienten und Patienten über ihre Rechte zu informieren und zu beraten. Wenn wir den technologischen Wandel und auch die von Ihnen beschriebenen Veränderungen im Verhältnis von Patient und Arzt aktiv mitgestalten, sehe ich in der Digitalisierung große Potenziale in der Verbesserung der Versorgung. Ich denke hier beispielsweise an die Möglichkeiten der Telemedizin, die auch einen wichtigen Beitrag dazu leisten kann, die flächendeckende Versorgung gerade in ländlichen Regionen weiterhin sicherzustellen.
Voraussetzungen dafür sind angemessene Datenschutz- und Sicherheitsstandards und qualitätsgesicherte Informationsangebote im Internet. Patientinnen und Patienten müssen in der Lage versetzt werden, Nutzen und mögliche Gefahren digitaler Angebote gegeneinander abzuwägen und gute von schlechten Informationen im Internet voneinander zu unterscheiden. Vor allen Dingen aber müssen sie das letzte Wort darüber haben, wer ihre Daten zu welchen Zwecken nutzt. Nur so können sich die Patientinnen und Patienten auch in der digitalen Welt souverän und selbstbestimmt bewegen.

Vielen Dank – wir freuen uns auf eine konstruktive Zusammenarbeit!
(Das Interview führte Annegret Hofmann.)

siehe auch: www.patientenbeauftragte.de
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