Die geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung im Land Brandenburg am Donnerstag im Mittelpunkt einer Fachtagung in Potsdam – organisiert vom Netzwerk „Gendermedizin & Öffentlichkeit“. Es war die erste Veranstaltung zu diesem Thema in Brandenburg. In Anwesenheit von Gesundheitsstaatssekretärin Almuth Hartwig-Tiedt diskutierten u.a. Ärztinnen und Ärzte, Klinikleiterinnen und -leiter, Gleichstellungsbeauftragte sowie leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krankenkassen über geschlechterspezifischen Unterschiede in der Entstehung und dem Verlauf von Krankheiten.
Gesundheitsstaatssekretärin Hartwig-Tiedt sagte mit Blick auf eines der prominentesten Beispiele der Gendermedizin: „Ein Herzinfarkt kann sich bei Frauen mit ganz anderen Symptomen äußern als bei Männern. Er wird deshalb bei Frauen oft später erkannt. Während Männer typischerweise über Schmerzen im Brustraum klagen, die in verschiedene Körperregionen ausstrahlen können, äußert sich ein Herzinfarkt bei Frauen eher durch unspezifische Symptome wie starke Kurzatmigkeit, Übelkeit, Erbrechen oder auch durch Beschwerden im Oberbauch. Das Beispiel Herzinfarkt belegt, dass die Beachtung gesundheitsbezogener Unterschiede zwischen Männern und Frauen entscheidend für die optimale Versorgung beider Geschlechter in der medizinischen Praxis sein kann.“
Krankheitsbilder wie Osteoporose treten häufiger bei Frauen als bei Männern auf und werden somit auch vornehmlich an ihnen erforscht. Dies führt dazu, dass sie bei Männern seltener erkannt und adäquat behandelt werden als bei Frauen. Darüber hinaus gibt es Unterschiede im Zeitpunkt, zu dem eine Erkrankung im Lebensverlauf auftritt. Jungen leiden etwa bis zum zehnten Lebensjahr häufiger unter Migräne als Mädchen, im späteren Leben tritt diese jedoch bei Frauen drei- bis viermal häufiger auf als bei Männern.
Auch der persönliche Lebensstil und das Gesundheitsverhalten unterscheiden sich bei Männern und Frauen. Männer essen doppelt so viel Fleisch wie Frauen, trinken sechsmal so viel Bier und gehen seltener zum Arzt. Junge Männer haben häufiger Unfälle als Frauen, diese sind oft schwerer. Im Alter stürzen Frauen häufiger als Männer. Prävention kann dementsprechend größere Wirkung entfalten, wenn sie solche Unterschiede berücksichtigt.
Hartwig-Tiedt: „Dabei geht es um geschlechtergerechte Präventionsmaßnahmen, beginnend bei den Jüngsten in Kita und Schule aber auch am Arbeitsplatz, im Dorf oder in der Stadt. Das Land Brandenburg und die Krankenkassen, die Renten- und Unfallversicherungen werden eine Landesrahmenvereinbarung zur Umsetzung der nationalen Präventionsstrategie abschließen. Die Landesrahmenvereinbarung wird derzeit mit den Vertragspartnern ausgehandelt. Auch in der Präambel ist der Gedanke der Geschlechtergerechtigkeit verankert, denn alle Leistungen sollen insbesondere zur Vermeidung sozial bedingter sowie geschlechtsbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen. Ich bin zuversichtlich, dass neue Impulse für eine geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung gesetzt werden können.“
Zentrale Ziele des Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention, das am 25. Juli vergangenen Jahres in Kraft getreten ist, sind die Stärkung der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten, die Weiterentwicklung und Sicherung der Qualität der Leistungen sowie die Regelung der verbindlichen Zusammenarbeit und gemeinsame Ausrichtung der Leistungsträger und weiterer Akteurinnen und Akteure.
Brandenburger Politik setzt auf sozialen Ausgleich, Integration, Chancengleichheit, gesundheitliche Förderung bzw. Vorsorge und eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung. Geschlechtergerechtigkeit ist ein Querschnittsthema und zieht sich durch alle Politikfelder hindurch. Gerechtigkeit benötigt Fairness gegenüber beiden Geschlechtern, Achtung der Unterschiede und Vermeidung von Diskriminierung.
Presseinformation: Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
des Landes Brandenburg
Regionales Netzwerk Brandenburg gegründet
Gesundheitsstaatssekretärin Hartwig-Tiedt: Neue Impulse für geschlechtergerechte Gesundheitsversorgung
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